Einwohner-gemeindeversammlungen
Informationsabend zum ERP vom 25.4.2023
Darum geht’s:
Frau Gemeindeammann Dorothea Frei erläutert den Entwicklungsrichtplan (ERP). Sie weist darauf hin, dass der Gemeinderat sich bei einer Reihe von Themen im EPR nicht einig ist.
Umstritten ist u.a., ob ein drittes Dorfzentrum mit Verkaufsflächen von 2’500m2 rund um den Kreisel Niedermatt ermöglicht werden soll. Anmerkung der Petitionäre: Diese Entwicklung sollen angeblich gewisse Gemeinderäte einem Investor früher in Aussicht gestellt haben. Siehe dazu auch unsere Rubrik: Aktuelles / Leserberiefe.
Sie fordert die Bevölkerung auf, sich an der Mitwirkung zum EPR bis zum 28. Mai 2023 zu beteiligen und die eigene Meinung mit Hilfe des Fragebogens kund zu tun.
Einwohnerversammlung vom 21. November 2022
Darum geht’s:
Der GR beantragt der EGV u.a. für die Erarbeitung eines Entwicklungsrichtplans (EPR) einen dritten Zusatzkredit BNO in Höhe von 130'000 CHF. Damit erhöht sich der Bruttokredit auf 618'000 CHF. Für die Revision der BNO beantragte der GR ursprünglich der EGV am 17.6.2013 einen Kredit von 290'000 CHF.
Die Petitionäre unterstützen den Zusatzkredit, wollen aber die Zusage abhängig machen von inhaltlichen Leitplanken für die weitere Arbeit an der Nutzungsplanung. Details siehe Antrag unten.
Frau Gemeindeammann Dorothea Frei lässt aus formaljuristischen Gründen die EGV nicht über den Antrag der Petitionäre abstimmen. Sie sichert jedoch zu, dass der GR ein Mehrwertabgabereglement ausarbeiten und vorlegen werde.
Einwohnerversammlung vom 20. Juni 2022
Darum geht’s:
Zu Beginn seiner Amtsperiode verzichtet der GR selbst eine detaillierte Auslegeordnung vorzunehmen und die eigenen Zielsetzungen für die Gesamtrevision Nutzungsplanung nochmals grundsätzlich zu überprüfen. Er beauftragt das Fachbüro Metron AG diese Arbeit für ihn vorzunehmen.
Der GR geht nicht auf den Vorschlag der Petitionäre ein (EGV vom 22.11.2021), eine repräsentative Arbeitsgruppe einzusetzen, welche den Auftrag bekommen hätte, zusammen mit dem GR neue Zielsetzungen zu definieren: für eine Überarbeitung der Nutzungsplanung, der Dorfentwicklung, der Gesamtplanung Verkehr und der Einführung einer erhöhten Mehrwertabgabe. Die so erarbeiteten Ergebnisse wären dann mit einem Bericht der EGV vorgelegt worden. Erst danach wären Fachplaner hinzugezogen worden, um für diese Zielsetzungen rechtsverbindliche Vorlagen auszuarbeiten.
Bereits am 16.5.2022 hat der GR, den an der EGV vom 22.11.2021 gekürzten Zusatzkredit, eigenmächtig (nach § 90i GG) um 78'000 CHF erhöht. Der GR unterlässt es, der EGV vom 20.6.2022 zu erklären, dass ein anderes Vorgehen des GR zu bedeutenden nachteiligen Folgen für die Gemeinde geführt hätte.
Einwohnerversammlung vom 22. November 2021
Darum geht’s:
Der Gemeinderat beantragt einen zweiten Zusatzkredit in Höhe von CHF 145'000 für die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland zusätzlich zu den bereits bisher bewilligten CHF 350’000.
Die Versammlung stimmt jedoch dem Gegenantrag der Petitionäre zu, den Kredit auf CHF 60'000 zu kürzen,
denn es soll vom GR eine für die Bevölkerung repräsentative Arbeitsgruppe eingesetzt werden,
welche die Zielsetzungen u.a. für die Überarbeitung der BNO, die Dorfentwicklung, den Gesamtplan Verkehr und
für eine Mehrwertabgabe von 30% in einem Bericht an die EGV vorlegt, bevor der GR weitere Ziele festlegt und Planungsschritte für eine neue BNO angeht.
Stand im August 2021
Der Gemeinderat verschiebt zum dritten Mal die a.o. EGV und die Abstimmung über die BNO.
Der Gemeinderat soll erst in neuer Zusammensetzung anfangs Jahr 2022 über das weitere Vorgehen zur BNO und
über eine Durchführung des Partizipationsanlasses bestimmen.Der Gemeinderat beantragt der EGV vom 22. November 2021 für das weitere Vorgehen zur BNO
einen zweiten Nachtragskredit.Nach Einreichung der Petition mit 277 Unterschriften im Februar 2021 erklärte der Gemeinderat öffentlich
er nehme die Bedürfnisse und Anliegen der Bevölkerung ernst und er werde auf jeden einzelnen Punkt eingehen.
Eine gemeinsame Aufarbeitung und materielle Diskussion der Anliegen blieb allerdings bisher aus.
Stand im April 2021
Erfreulich und begrüssenswert ist, dass der Gemeinderat im März 2021 eine intensive Informationskampagne zur Vorlage der BNO durchführte.
Die Bevölkerung hätte es sehr geschätzt, wenn der Gemeinderat seinen Wissenstransfer über die Nutzungsplanung-Planung bereits früher, nämlich vor dem Mitwirkungsverfahren im Jahr 2018 und eine breite Debatte ermöglicht hätte.
Jetzt steht der Gemeinderat aktuell mit dem Rücken zur Wand, er will oder kann seine BNO-Vorlage aus dem Jahr 2020 trotz breiter Kritik aus der Bevölkerung und aus Gründen der Prozessabläufe nicht mehr verbessern, ohne einen Teil des Verfahrens neu aufzurollen.
Der Gemeinderat hat die a.o. EGV vom 28. Mai 2021 inzwischen auf die Zeit nach den Gemeinderatswahlen verschoben.
Die Petitionäre rufen die Bevölkerung auf am Partizipationstag vom 19. Juni 2021 teilzunehmen und die eigenen Vorstellungen zur Dorfentwicklung 2035 einzubringen.
Die Petitionäre stellen begründete Rückweisungsanträge zur BNO an der a.o. EGV im Herbst 2021.
Teilen Sie uns bitte, jetzt Ihre Wünsche und Anregungen mit, damit wir diese möglichst in die Rückweisungsanträge zu Händen der a.o. EGV einbauen können.
Wir hoffen auf eine breite Unterstützung unserer Anträge zur Optimierung der BNO durch die Stimmberechtigten an der a.o. EGV.
Infos zur a.o. EGV vom 28.5.2021
Darum geht’s:
Der Gemeinderat hat die a.o. EGV zum zweiten Mal abgesagt.
Die a.o. EGV wird erst nach den Gemeinderatswahlen, voraussichtlich im Herbst 2021 durchgeführt werden.
uNSERE Ziele und Anträge zur neuen Nutzungsplanung
Darum geht’s:
Die Petionäre legen Ende April 2021 in einem Positionspapier dar, welche Ziele sie verfolgen und
welche Bitten, Anträge und Forderungen sie an den Gemeinderat zur Optimierung der BNO stellen.
Abschliessender Vorprüfungsbericht
Darum geht’s:
Die Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt hat am 6. Februar 2020 seinen Vorprüfbericht zur BNO veröffentlicht.
Die kantonale Verwaltung beurteilt die neue BNO Ehrendingen mit Stand vom 2. Dezember 2019.
Interessant sind für die Bevölkerung vor allem die kritischen Bemerkungen und Beurteilungen im Bericht.